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Uwe Brocks

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  • Anwalt
  • Weidestraße 132 22083 Hamburg

Informationen über den Spezialisten

1996 habe ich die Kanzlei BROCKS Medizinrecht gegründet, seit 1998 bin ich auf das Medizinrecht spezialisiert, seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht, der seit 2005 existiert.

Als Gründer und Partner der Kanzlei Brocks Rechtsanwälte und Fachanwalt für Medizinrecht bin ich ausschließlich im Medizinrecht aktiv und hier mit dem Schwerpunkt Arzthaftung, d. h. ich vertrete Personen, die von einem ärztlichen Behandlungsfehler betroffen sind oder die einen Angehörigen wegen eines Behandlungsfehlers verloren haben.

Deswegen vertrete ich ausschließlich

  • Patientinnen und Patienten oder
  • deren Angehörige bzw. Hinterbliebene,

wenn es um das Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen und/oder Schmerzensgeld geht.

Ärzte oder Krankenhäuser vertrete ich bewusst nicht, um immer zu 100 % für die Belange meiner Mandantinnen und Mandanten eintreten zu können – ohne Gefahr eines Interessenkonflikts.  

Seit etlichen Jahren werde ich von unterschiedlichen Magazinen und renommierten Zeitschriften etc. als einer der bundesweit führenden Arzthaftungsrechtler ausgezeichnet, vor allem für die durchsetzungsstarke Arbeit unserer Kanzlei. Das freut mich persönlich sehr und ich nehme diese Auszeichnungen als Motivation, meine Arbeit für Patientinnen und Patienten so fortzusetzen.

Schwerpunkt Arzthaftung – u. a. Großschäden und dauerhafte Schäden 

Schwerpunkt meiner Arbeit als Fachanwalt für Medizinrecht ist das Thema Arzthaftung, hier u. a. mit besonders viel Erfahrung im Bereich der Querschnittslähmung, des Schlaganfalls oder von Geburtsschäden.

Denn kommt es bei einer medizinischen Behandlung zu Fehlern durch Behandelnde, kann das erhebliche und teils lebenslange Folgen für Betroffene haben. Kommt es zu einer folgenschweren Fehlbehandlung ist es – für Betroffene selbst oder aber auch für Hinterbliebene – wichtig, einen „gerechten“ Ausgleich für erlittenes Leid zu finden, aber auch für finanzielle Belastungen, die mit einer lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigung einhergehen oder durch den Tod einer nahestehenden Person verursacht werden.

Unter anderem zählen folgende Themen im Bereich Arzthaftung zu meinem Tätigkeitsspektrum:   

  • Querschnittslähmung,
  • Schlaganfall,
  • dauerhafte Schäden,
  • Inkontinenz,
  • Blasen- und Mastdarmstörung.

Geht es um solche oder ähnliche Fälle, lege ich nicht nur größten Wert auf juristisch professionelles Arbeiten, auch in medizinischen Fragen ist es mir wichtig, auf höchstem Niveau zu arbeiten, um die Ansprüche meiner Mandantinnen und Mandanten zu sichern. Deshalb arbeiten wir in der Kanzlei mit einem verlässlichen Netzwerk aus medizinischen Fachleuten zusammen, wenn es um die fachkundige medizinische Beurteilung eines Falles geht oder wir in Verhandlungen bzw. Auseinandersetzungen verlässliche Gutachten etc. benötigen.

Medizinische Bereiche der Arzthaftung

Behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen für Patientinnen und Patienten können in allen medizinischen Bereichen vorkommen.

Der Schwerpunkt meiner Arbeit im Bereich Arzthaftung liegt allerdings auf folgenden medizinischen Bereichen:

  • Geburtshilfe,
  • Neurochirurgie,
  • Neurologie,
  • Chirurgie sowie
  • Augenheilkunde.

Die anderen medizinischen Fachbereiche werden von anderen Anwälten aus unserer Kanzlei bedient.

Bundesweit: außergerichtliche Regulierung & gerichtliche Vertretung  

Sind Sie auf der Suche nach einem Experten für Medizinrecht bzw. Arzthaftung, wenn es um einen erheblichen Behandlungsfehler bzw. „ärztlichen Kunstfehler“ geht oder weil ein Angehöriger in Folge eines Behandlungsfehlers verstorben ist? In einem solchen Fall unterstütze ich Sie gerne. Ich   

  • ermittle den Sachverhalt und kläre, welche Rechte und Ansprüche Sie als Betroffene(r) haben (z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld),
  • bespreche mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte wir gegen Verantwortliche einleiten können, die Erfolg versprechen,
  • führe für Sie außergerichtliche Verhandlungen, u. a. mit Haftpflichtversicherungen der verantwortlichen Personen, und
  • setze Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld in ganz Deutschland vor Gericht und bei Bedarf in allen Instanzen durch.

Was mir wichtig ist  

Seit mehr als 25 Jahren unterstütze ich Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern bzw. „Ärztepfusch“.   

Ich habe viele Fälle bzw. persönliche Schicksale begleitet, nicht selten über Jahre. Und doch geht es mir nicht darum, „auf Biegen und Brechen“ alles Denkbare (und vor allem Nichtdenkbare) zu versuchen, wenn es um die Ansprüche meiner Mandantinnen und Mandanten geht: Mir ist es wichtig, Perspektiven und Möglichkeiten aufzuzeigen, aber auch Mandantinnen und Mandanten von Irrwegen abzubringen, falsche Vorstellungen und unrealistische Ziele zu korrigieren. Auch und gerade in diesen Situationen profitieren Sie als meine Mandantin bzw. mein Mandant von meiner Kompetenz, Erfahrung und Empathie.

Deswegen lege ich bei meiner Arbeit für Sie großen Wert auf Genauigkeit, Offenheit und klare Kommunikation, vor allem in Hinblick auf die Erfolgsaussichten Ihres Falles: damit Sie in einer belastenden Situation genau wissen, was möglich ist, was nicht und worauf Sie sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung einstellen sollten.



ub@brocks-recht.de

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