Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mit fundiertem Wissen, Können und langjähriger Erfahrung stehen die ARAG-Partneranwälte seit über 40 Jahren in Hanau/M. sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei allen Rechtsbelangen stets professionell und engagiert zur Verfügung.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei vertreten die Interessen von Mandanten umfassend und konsequent nicht nur bei außergerichtlichen Verhandlungen, sondern auch vor allen Amts-, Landgerichten, dem OLG Frankfurt/M sowie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem BAG.
Rechtsanwalt Kirch absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg sowie Gießen und wurde im Jahr 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse wurde Rechtsanwalt Kirch der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht sowie der Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht verliehen.
Verkehrsrecht
In allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten können sich Rechtsratsuchende auf die besondere Expertise von Rechtsanwalt Kirch verlassen. Als langjähriger Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut er insbesondere Mandanten, die in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, bei der kompletten Schadensabwicklung. Auch namhafte Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungen in der Region können bei Unfallprozessen den kompetenten Rechtsrat von Rechtsanwalt Kirch in Anspruch nehmen.
Des Weiteren steht Rechtsanwalt Kirch Mandanten, denen eine Verkehrsstraftat wie Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung usw. vorgeworfen wird, kompetent und zielorientiert zur Verfügung.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwalt Kirch steht ferner Mandanten, denen eine Verkehrsordnungswidrigkeit wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Telefonieren im Auto etc. vorgeworfen wird, mit Rat und Tat zur Seite. Er informiert die Betroffenen umfassend über ihre Rechte bzw. Pflichten in solchen Situationen und vertritt ihre Interessen im Bußgeldverfahren gegenüber der zuständigen Behörde.
Arbeitsrecht
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Kirch sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in allen Fragestellungen in diesem Bereich und ist aufgrund kontinuierlicher Weiterbildungen stets auf dem neuesten Stand der deutschen Rechtsprechung und Gesetzgebung. Rechtsanwalt Kirch unterstützt Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und informiert sie über ihre Rechte im Falle des Betriebsübergangs oder der Insolvenz.
Auch bei einer Kündigung können sich die Betroffenen an Rechtsanwalt Kirch wenden. Er vertritt Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess und setzt ihren Anspruch auf eine angemessene Abfindung sowohl vor dem zuständigen Gericht als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen durch. Darüber hinaus betreut er Arbeitnehmer bei der Geltendmachung von weiteren arbeitsrechtlichen Ansprüchen, wie beispielsweise in Bezug auf Lohn, Urlaub, Zeugnis usw.
Erbrecht
Ein weiterer Schwerpunkt im Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Kirch umfasst die Arbeit von erbrechtlichen Belangen. Auf diesem Gebiet unterstützt er Mandanten bei der Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten sowie Schenkungsverträgen und übernimmt die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowohl vor dem zuständigen Gericht als auch bei außergerichtlichen Verhandlungen. Auch bei Fragen rund ums Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist Rechtsanwalt Kirch genau der richtige Ansprechpartner.
Versicherungsrecht
Weiterhin bietet Rechtsanwalt Kirch Rechtsberatung bei sämtlichen versicherungsrechtlichen Fragen. Im Schadensfall übernimmt er unter anderem die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen und vertritt außerdem die Interessen von Versicherungsnehmern im Gerichtsprozess gegenüber Lebens-, Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherungen u. a.
Was Sie das kostet? Weniger als Sie glauben.
Die Beratung im Vorfeld ist regelmäßig ganz erheblich günstiger als das Lehrgeld, das Sie zahlen müssen, wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist. Die Kosten einer Erstberatung betragen für einen Verbraucher höchstens € 190,- zzgl. Mehrwertsteuer, liegen oft aber niedriger. Sprechen Sie mit uns!
Sie erreichen bei Bedarf die Rechtsanwälte der Kanzlei zu den Bürozeiten unter der angegebenen Rufnummer. Alternativ können Sie einen Beratungstermin mithilfe der Funktion „Nachricht senden" auf dem Profil vereinbaren.