Sie suchen eine erfahrene Expertin auf dem Gebiet des Bank- & Kapitalmarktrechts, die zusammen mit Ihnen geeignete Strategien zum Ausstieg aus gescheiterten Kapitalanlagen oder Krediten und/oder zum Ersatz Ihres Schadens entwickelt? Dann sind Sie in der Kanzlei von Frau Angelika Jackwerth richtig.
Frau Angelika Jackwerth entschied sich für ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Leuven (Belgien). Nach erfolgreichem Staatsexamen war sie zunächst für die Treuhandanstalt in Halle/Saale und Berlin tätig, bevor sie ihr Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Celle absolvierte. Bereits seit 1998 engagierte sie sich als selbständige Rechtsanwältin in Kanzleien in Göttingen und Hannover, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf das Bank- und Kapitalmarktrecht gelegt hatten. Seit 2008 darf sie sich Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht nennen. 2009 gründete Frau Rechtsanwältin Jackwerth ihre eigene Kanzlei, in der sie ihre Mandanten mit großem Fachwissen, Engagement und Durchsetzungsvermögen betreut und bundesweit vertritt. Unterstützt wird sie dabei von Anwaltskollegen und Steuerexperten.
In engem Kontakt zu Verbraucherschutzverbänden, Informationsdiensten und Fachkollegen ist sie über aktuelle Entwicklungen im Bilde und kann dieses Wissen optimal für die Vertretung ihrer Mandanten einsetzen. Die Zusammenarbeit mit Fondsspezialisten und Sachverständigen rundet das Beratungsangebot ab.
Bei der Mandatsbearbeitung legt sie großen Wert darauf, individuelle Lösungen zu entwickeln, Pauschallösungen kommen für sie nicht in Frage.
Frau Rechtsanwältin Jackwerth ist auch als Honoraranwältin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in den Geschäftsstellen Hannover, Göttingen und Braunschweig tätig.
Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen auf folgenden Rechtsgebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts:
Geschlossene Fonds wie Immobilienfonds, Schiffsfonds, Ökofonds, Waldfonds, Lebensversicherungsfonds u.a.m.,
atypisch stille Beteiligungen,
Zertifikate,
Genussscheine,
Investmentfonds,
Versicherungsmodelle und Hebelgeschäfte,
Aktien,
Private Equity,
Genossenschaft,
Schrottimmobilien und Eigentumswohnungen,
Verbundgeschäft,
Darlehen,
Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen,
Kredit- und allgemeine Bankgeschäfte
Derzeit sind besonders im Fokus:
P&R – Container
geschlossene Immobilienfonds
geschlossene Ökofonds
Nachrangdarlehen
Widerrufe von Darlehen
Die Initiative Faire Geldanlage im Bereich nachhaltiger Kapitalanlagen ist ein Projekt, was Frau Jackwerth besonders am Herzen liegt (www.fairegeldanlage.de).
Neben den oben aufgeführten Tätigkeitsbereichen verfügt Rechtsanwältin Jackwerth auch über weitreichende Kenntnisse bezüglich der Themen Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung, auch im Bereich Riester- und Rürup-Verträgen.
Ebenso liefert sie rechtliche Antworten auf Fragen, die die Kreditfinanzierung betreffen.
Die Kanzlei ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, am Freitag zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Gerne dürfen Sie hierzu auch das Kontaktformular zur Terminanfrage über dem Profil nutzen.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Die Kanzleiräume sind bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bushaltestelle Ewaldstraße) oder mit dem Pkw über die Autobahn A7 und die Bundesstraßen B3 oder B27 zu erreichen.
Weitere Informationen über die Kanzlei und die angebotenen Leistungen finden Sie unter: www.ra-jackwerth.de