Herr Rechtsanwalt Mauritz absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Göttingen und war im Zuge des Referendariats im Bereich des Oberlandesgerichts Celle tätig.
Im Jahr 1995 erhielt er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und war 1996 Mitkommentator zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz.
Herr Rechtsanwalt Mauritz wurde zudem im Jahr 2005 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen. Der Fachanwaltstitel wird nach erfolgreicher Teilnahme an Prüfung und Lehrgang sowie einer großen Zahl bearbeiteter Fälle des entsprechenden Rechtsgebietes verliehen und steht für ein vertieftes Fachwissen und eine große praktische Erfahrung in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Mauritz Lehrbeauftragter an der Niedersächsischen Fachhochschule für kommunale Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Kommunalrecht sowie Privatrecht.
Rechtsanwalt Mauritz ist Mitbegründer der gleichnamigen Kanzlei.
Die Kernkompetenzen von Herrn Rechtsanwalt Mauritz liegen insbesondere in den folgenden Rechtsgebieten.
Arbeitsrecht
Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.
Strafrecht
Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen – was nun? Mehr noch als in allen übrigen Rechtsgebieten empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt so früh wie möglich, damit die Ermittlungen gegen Sie idealerweise bereits vor einer Hauptverhandlung eingestellt oder die Weichen für einen unausweichlichen Prozess von Anfang an richtig gestellt werden können. Als Verteidiger in Strafsachen ist mir die Einsichtnahme in Ihre Akte möglich, mit deren Hilfe ich Ihre individuelle Situation besser einschätzen und so entsprechende Lösungen erarbeiten kann.
Eine große Rolle im Strafrecht spielt auch die Vertretung von Opfern eines Verbrechens in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Erbrecht
Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.
Verkehrsrecht
Im Rahmen meiner verkehrsrechtlichen Tätigkeit stehe ich Ihnen nach einem Unfall im Straßenverkehr, einem zugestellten Bußgeldbescheid, drohenden Punkten in Flensburg oder einem möglichen Fahrverbot sachkundig mit Rat und Tat zur Seite. Ich veranlasse das Erforderliche, damit Ihnen Ihr entstandener Schaden ersetzt wird und Ihre Strafe nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat so niedrig wie möglich ausfällt. Zudem berate ich Sie als Anwalt für Verkehrsrecht umfassend rund um den Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens oder Neufahrzeugs und kläre in Ihrem Auftrag alle damit verbundenen Rechtsfragen.
Allgemeines Vertragsrecht
Die professionelle Gestaltung von Verträgen aller Art bildet ebenso einen wichtigen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und unterstütze Sie als Privatperson oder Unternehmer bei der Erstellung von Verträgen oder verfasse für Sie rechtssichere Verträge nach Ihren individuellen Vorgaben, um so juristische Konflikte möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden. Zudem kontrolliere ich bereits bestehende Verträge und biete Ihnen qualifizierte Unterstützung bei nachträglich erforderlichen Änderungsvereinbarungen. Aber auch bei einer Vertragsverletzung, der Kündigung eines Vertragsverhältnisses oder dem Rücktritt von einem Vertrag können Sie sich jederzeit auf mich verlassen.
Kontaktieren Sie RA Mauritz ganz einfach direkt über das Profil.