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Dr. Claudia Keiser

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  • Anwalt
  • Herderstr. 1 30625 Hannover

Informationen über den Spezialisten

Konsequente Strafverteidigung bis hin zu Verfassungsbeschwerden. Persönlicher und rechtlicher Beistand für Opfer und Zeugen. 

  • Erfahren, engagiert und erfolgreich: Professionelle Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien bundesweit.
  • Tatkräftige Unterstützung immer an und auf Ihrer Seite:  Kompetente Beratung und Begleitung von Zeugen in Strafsachen, Bußgeldsachen, Disziplinarverfahren. Strafrechtliche Vertretung von Opfern bei   Anzeigeerstattung, Nebenklagevertretung, Klageerzwingungsverfahren.
  • Wissenschaftlich fundiert und praxisnah: Verfassungsbeschwerden mit strafrechtlichem Beuug, Strafrechtsgutachten, Informationsveranstaltungen und Schulungen zur Prävention

Strafrecht von A bis Z. 

Allgemeines Strafrecht, Arbeitsstrafrecht, Arztstrafrecht. Zeugnisverweigerungsrecht

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Allgemeinen Strafrechts sowie dem Medizinstrafrecht und Arbeitsstrafrecht. Dabei geht es beispielsweise um Delikte wie Abrechnungsbetrug, Betrug, Falschaussage und Meineid, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Untreue, Schwarzarbeit, Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt sowie Verstöße gegen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht, z.B. das Arbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz. 

24h Rückruf

  • Auf Ihre Anfrage erhalten Sie binnen 24 Stunden bzw. am nächsten Werktag eine Rückmeldung
  • Direkte Erreichbarkeit und schnelle Terminvergabe bei Bedarf außerhalb der Bürozeiten

Online-Beratung

Auf Wunsch biete ich die Beratung auch online im Rahmen einer Video-Konferenz an. Dafür verwende ich aus Datenschutzgründen das speziell für die Besprechungen von Rechtsanwälten und ihren Mandanten entwickelte Programm voffice.

Persönlich für Sie da

Während der gesamten Dauer des Strafverfahrens bin ich Ihre persönliche und direkte Ansprechpartnerin, angefangen vom Ermittlungsverfahren über eine eventuelle Hauptverhandlung bis hin zur Berufung oder Revision und dem Strafvollstreckungsverfahren. Ich kümmere mich von A wie Akteneinsicht bis Z wie Zeugnisverweigerung um die Durchsetzung Ihrer Rechte und sorge dafür, dass Sie in persönlicher und beruflicher Hinsicht durch das Verfahren möglichst wenig belastet werden.

Wenn Sie Beschuldigter sind:

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und machen Sie keine Aussage. Nach Erhalt der Akteneinsicht erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie. Ich verteidige Sie auch gegen Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung, Beschlagnahme oder Arrest bzw. die Vermögenseinziehung und Untersuchungshaft und lege dagegen Rechtsbehelfe ein.

Wenn Sie Zeuge sind und eine Ladung zur Vernehmung erhalten haben:

Sie haben in jedem Fall das Recht auf Beratung und Begleitung durch einen anwaltlichen Zeugenbeistand. Ich prüfe, ob Sie zu dem Termin erscheinen müssen und ob Schweigepflichten oder Zeugnisverweigerungsrechte vorliegen und kläre Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten sowie den Ablauf einer Vernehmung auf. 

Wenn Sie durch eine Straftat verletzt wurden:

Als Opfer und Verletzter einer Straftat haben Sie im Strafprozess eine Vielzahl von Rechten auf Information und Mitwirkung. Ich helfe Ihnen dabei herauszufinden, welche dieser Rechte Sie ausüben wollen und nehme diese dann für Sie wahr. Beispielsweise verfasse ich für Sie eine Strafanzeige und betreibe das Klageerzwingungsverfahren, wenn das Verfahren eingestellt wird, oder ich übernehme Ihre Vertretung als Nebenkläger.

Wenn Sie überlegen, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen:

Beachten Sie bitte unbedingt, dass nur ein Monat Zeit bleibt, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen und auch zu begründen. Nehmem Sie daher schnellstmöglich Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Das müssen Sie über Verfassungsbeschwerden wissen:

  • Nur etwa 2 % aller Verfassungsbeschwerden sind erfolgreich. Die allermeisten werden nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungericht schreibt in diesen Fällen normalerweise keine Begründung. Der Beschwerdeführer erfährt deshalb nicht, warum die Beschwerde nicht angenommen wurde.
     
  • In der Regel dauert es mindestens ein Jahr, bis eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vorliegt. Wenn der Grundrechtsverstoß offensichtlich und sonst nicht wiedergutzumachen ist, kann man aber ausnahmsweise eine einstweilige Anordnung beantragen, z.B. bei Untersuchungshaft.

  • Im Verfassungsbeschwerdeverfahren geht es einzig und allein darum, ob Sie in einem Ihrer Grundrechte verletzt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht prüft jedoch nicht, ob und welche Fehler in dem vorhergehenden Gerichtsverfahren gemacht wurden.

  • Ein Strafurteil bleibt auch dann rechtskräftig, wenn Sie eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das gilt auch dann, wenn Sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind und demnächst ins Gefängnis müssen.


Strafrechtsgutachten

Strafrechtliche Fragestellungen ergeben sich auch außerhalb laufender Strafprozesse, z.B. wenn es darum geht zu klären, ob eine bestimmte Verhaltensweise strafbar wäre. Solche und andere Einzelfragen beantworte ich Ihnen unter Heranziehung des aktuellen Stands in Strafrechtswissenschaft und Rechtsprechung im Rahmen eines verständlich formulierten strafrechtlichen Gutachtens. Wissenschaftlich fundiert und praxistauglich.

Strafrechtliche Schulungen

Als erfahrene Dozentin biete ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern Informationsveranstaltungen und Schulungen zu den für Sie relevanten Themenbereichen an.

Steckbrief

  • Seit 2007 als selbstsändige Rechtsanwältin fast ausschließlich im Strafrecht tätig
  • Lehrbeauftrage im Schwerpunktbereit Strafverfolgung und Strafverteidigung an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover
  • Ehrenamtliche Richterin in Disziplinarsenat des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs

Noch mehr über mich erfahren Sie hier:

https://www.kanzlei-keiser.de



info@kanzlei-keiser.de

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