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Dr. jur. Dario Arconada LL.M.

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  • Anwalt
  • Heinrichstr. 4 30175 Hannover

Informationen über den Spezialisten

Herzlich willkommen bei Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Steuerrecht, Master of Laws in taxation (LL.M., Steuerrechtswissenschaften) Dr. jur. Dario Arconada!

Im Strafrecht legt Dr. Arconada seinen Fokus auf die Verteidigung im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Dabei setzt sich Dr. Arconada täglich mit den Straftatbeständen der Steuerhinterziehung, Bannbruch, Subventionsbetrug und Insolvenzstraftaten auseinander. Für seine Mandanten erstattet er jählich eine hohe Anzahl von strafbefreienden Selbstanzeigen.

Als Spezialist für Steuerrecht darf sich Rechtsanwalt Dr. Arconada nicht nur Fachanwalt für Steuerrecht nennen, sondern leistet auch fachkundigen Rechtsbeistand in den Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts. Er ist ebenfalls Sachverständiger für Steuerrecht sowie Steuerberatergebühren.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit fungiert er außerdem als Testamentsvollstrecker, Stiftungsvorstand, Honorardozent sowie Lehrbeauftragter an verschiedenen Einrichtungen und wirkt ebenso als Fachbuchautor.

Selbstanzeigen im Steuerrecht / Ermittlungen der Steuerfahndung

Als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht ist Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., spezialisiert auf die Erstattung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Einen besonderen Schwerpunkt mit langjähriger Erfahrung bilden dabei Nacherklärungen über bisher unerklärte Einkünfte.

Betriebsprüfungsbegleitung / Steuerfahndungsprüfung

Wer heute am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt, kann schnell in ein Steuerstrafverfahren verwickelt werden – als Beschuldigter oder als Zeuge. Gerade unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen ziehen aufgrund der verschärften Vorschriften wie zum Beispiel zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung schnell steuerstrafrechtliche Ermittlungen nach sich. Um im Zuge einer Betriebsprüfung böse Überraschungen zu vermeiden, sollten im Vorfeld schon alle möglichen Fragestellungen geklärt sein.

Klagen vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

Kommt es zum Streit mit dem Finanzamt muss dies nicht immer vor dem Finanzgericht enden. Lässt sich ein Verfahren vor dem Finanzgericht nicht vermeiden, stehen Ihnen Steuerfachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., im Einspruchsverfahren und Klageverfahren zur Seite. Rechtsanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., informiert sie gerne zum finanzgerichtlichen Verfahren, Ablauf und Kosten eines Prozesses und gibt Einblick in Fallen und Fehlerquellen bei einer Klage vor dem Finanzgericht. Steuerfachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., vertritt sie auch im Fall der Revision, der Beschwerde und der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof.

Weitere Spezialgebiete im Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. jur. Arconada, LL.M., ist spezialisiert auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht, speziell bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung – Bundesweit. Als Strafverteidiger liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Arconada insbesondere auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts.

Für die Spezialmaterie des Wirtschaftsstrafrechts wird die Zuständigkeit, neben dem Amtsgerichten, in vielen Fällen den Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte zugewiesen. Die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern liegt insbesondere auf folgenden Straftaten (Beispiele in Klammern):

  • Steuerstrafrecht (der Steuerhinterziehung, der Bannbruch, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, die Steuerhehlerei, die Wertzeichenfälschung, leichtfertige Steuerverkürzung, die Steuergefährdung und der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen).
  • Betrug (des Subventionsbetruges, des Kapitalanlagebetruges, des Kreditbetruges, des Computerbetruges, der Untreue, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, des Wuchers, der Vorteilsannahme, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Korruption (wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen und der Bestechung im Gesundheitswesen)
  • Insolvenzdelikte (der Bankrott, der Verletzung der Buchführungspflicht, der Gläubigerbegünstigung und der Schuldnerbegünstigung)
  • Untreue sowie Diebstahl geistigen Eigentums (dem Markengesetz, dem Designgesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der Insolvenzordnung, dem Aktiengesetz)

Bürozeiten: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 0511/31060032 gebeten.

Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Die Kanzlei befindet sich in der Heinrichstr. 4 in 30175 Hannover. Parkplätze für Mandanten mit PKW sind in der Nähe der Kanzlei zu finden. In der Nähe befindet sich die Bushaltestelle „Emmichplatz/Musikhochschule" und bietet Anschlüsse mit den Buslinien 128 sowie 134. Nach 8 bis 10 Minuten ist der Hauptbahnhof außerdem fußläufig erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.steuerberatung-niedersachsen.de

www.kasur.de

sowie 

www.testamentsvollstrecker-in-hannover.de



anwalt@kasur.de

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Fragen und Antworten

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