Bei Anliegen zum Arzthaftungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Heidemann der richtige Ansprechpartner für Sie. Der Fachanwalt für Medizinrecht aus Hannover vertritt seit 1996 die Patientenseite und setzt Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich mit der nötigen Härte und Entschlossenheit für Sie durch.
Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Herr Dr. Heidemann Ihr idealer Ansprechpartner, wenn Sie als Patient nach einer Operation einen Dauerschaden erlitten haben und einen Behandlungsfehler vermuten. Durch die persönliche Betroffenheit und die oft weitreichenden Konsequenzen weisen Arzthaftungssachen ihre Besonderheiten auf und erfordern eine ganz spezielle Beratung. Diese umfassende und sachgerechte Bearbeitung erfolgt von Herrn Dr. Heidemann, der als Patientenanwalt agiert, persönlich sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Die meisten Fachanwälte für Medizinrecht bearbeiten auch noch weitere Gebiete wie zum Beispiel Apothekenrecht, Arzneimittelregress, Berufsrecht der Heilberufe, Medizinprodukterecht, Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Herr Dr. Heidemann beschäftigt sich hingegen nur mit dem Arzthaftungsrecht und vertritt einzig die Patientenseite. Dieser Tätigkeitsschwerpunkt besteht seit dem Jahr 1996. Er hilft Ihnen bei der Beweissicherung (Herausgabe der Behandlungsunterlagen), beziffert Ihre Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatzansprüche) und setzt diese außergerichtlich und gegebenenfalls vor Gericht für Sie durch. Herr Dr. Heidemann nimmt sich für Ihr Anliegen Zeit und steht Ihnen mit seiner Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung.
Arzthaftungsrecht
Wenn Sie Opfer einer ärztlichen Falschbehandlung oder eines Medizinschadens wurden und Ihre Gesundheit dadurch auf lange Sicht in Mitleidenschaft gezogen ist, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich zeichne mich durch langjährige Berufserfahrung aus und bin bestens mit den möglichen Ursachen solcher Kunstfehler vertraut. Auf Patientenseite helfe ich Ihnen zu Ihrem Recht, wenn es zu Diagnosefehlern, Aufklärungsversäumnissen, Behandlungsfehlern oder anderen Pflichtversäumnissen gekommen ist und mache Ihre entstandenen Ansprüche auf Schadenersatz sowie Schmerzensgeld gegenüber dem jeweiligen Arzt, der zuständigen Klinik oder den beteiligten Versicherungen stets mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen geltend.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, erörtere ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.