Mein Name ist Heyo Meyer und ich bin als Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht, Recht der Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung und im Insolvenzrecht im gesamten Bundesgebiet tätig.
Nach der Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1995 war ich zunächst schwerpunktmäßig in der Vertretung der Genossenschaften tätig.
Dem Einzelnen auch im Konzert der Großen eine Stimme zu geben, ist nicht nur zentrale Aufgabe der Genossenschaften, sondern auch des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtpflege (§§ 1 u. 3 BRAO). Jeder sollte die Möglichkeit erhalten, sich fachlicher Kompetenz zu bedienen, um sein Recht durchzusetzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen ihre kompetente Hilfe an.
Die Kanzlei Meyer & Riemenschneider ist in den zentralen Lebensbereichen, wie Bankrecht, das Recht der Immobilien und Mietrecht wie auch Insolvenzrecht tätig. Wo immer es um Vermögen und Vermögensrechte geht, sind die Regeln komplex und schwer zu überblicken. Dabei geht es nicht nur darum, Recht zu bekommen, sondern vor allem auch die ins Auge gefassten Ziele zu verwirklichen.
Unser Team aus Spezialisten und gleichzeitig Generalisten kann Sie dabei zielgerichtet unterstützen. Seit 22 Jahren bin ich nicht nur für Genossenschaftsbanken und Unternehmen, sondern auch für “Privatleute“ tätig. Dabei kann ich auf bundesweit gesammelte Erfahrungen zurückgreifen. Die Spezialisierung mit der Fachanwaltschaft Bank- und Kapitalmarktrecht sowie stetige Fortbildung sind dabei selbstverständlich.
Ich habe mich insbesondere auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen, welche die Beziehung zwischen Bank und Kunde betreffen. Hierzu gehören nicht nur die vieldiskutierten Themen Widerruf und Bankgebühren. Ebenso beinhaltet es z.B. Fragen nach den Rechten bei Kündigung, Ansprüchen bei Kreditkartenbetrug oder Fehlberatung und Schadensersatz bei Beratungsverschulden im Zuge der Finanzierung oder der Geldanlage. Verbraucherschutz bedeutet dabei nicht Kampf gegen die Banken, sondern Geltendmachung von vom Gesetzgeber eingeräumten Rechten. Der Umfang der gesetzlichen Regelungen macht eine Spezialisierung unerlässlich, genauso wie umfangreiche praktische Erfahrungen. Schließlich wäre es optimal, seine Bank auch in Zukunft als vertrauensvollen Geschäftspartner behalten zu können.
Mehr noch als die Banken selbst können Finanzvermittlern als Schnittstelle zu den Banken und/oder Vermittlern von Finanzprodukten Fehler zum Nachteil von Kunden unterlaufen. In diesem Bereich sind nicht nur die gesetzlichen Regelungen komplexer, sondern auch die rechtsbildende Rechtsprechung in den letzten Jahren deutlich umfangreicher geworden.
Wir vertreten seit Jahren Banken, Kunden und Kapitalanleger und verfügen über eine umfangreiche Expertise.
Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft
Streit zwischen den Erben? Drohung mit der Teilungsversteigerung?
Uneinigkeit zwischen Grundstücksgemeinschaften als Erbengemeinschaft, GbR oder Eheleuten gehört zu den täglichen Vorkommnissen. Die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft gem. den §§ 180 ff. ZVG (auch Teilungsversteigerung genannt), gehört zu den zentralen Themen dieser Auseinandersetzungen. Welche Rechte haben Eheleute oder Geschiedene, welche Rechte Erben oder Gesellschafter in dem Verfahren, gehören zu den wichtigsten Fragestellungen. Zum Anforderungsprofil an eine Beratung gehören nicht nur solide Sachkunde des Verfahrensrechts. Wichtig sind auch Erfahrung bei vorgerichtlichen und nachgerichtlichen Verhandlungen.
Die Verfahrensstellung des Mandanten zu optimieren ist die erste Aufgabe des Anwaltes.
Ebenso wenig darf das Rechtsverhältnis der Grundstückseigentümer zu z.B. finanzierenden Banken außer Acht gelassen werden. Eine Teilungsversteigerung hat wesentlich mehr Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete, als gemeinhin erwartet.
Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet. Ich biete in diesem Rechtsgebiet laufend Fortbildungsveranstaltungen an.
Zwangsversteigerung
Seine Forderung durch eine Zwangsversteigerung zur realisieren, ist selten so einfach wie es scheint. Gläubiger und Schuldner haben diverse Rechte und Möglichkeiten, das Verfahren im eigenen Sinne positiv zu beeinflussen. Wir vertreten nicht nur seit Jahrzehnten Gläubiger, sondern ebenso Schuldner. Die Rechte eines Verfahrensbeteiligten sind vielfältig und setzen vertieftes Fachwissen voraus. Nicht nur in dem Versteigerungstermin, sondern bereits lange vorher können diese zielgerichtet geltend gemacht werden. Und auch hier gilt die Prämisse, dem Ratsuchenden frühzeitig alle seine Möglichkeiten und taktischen Optionen zu erläutern.
Insolvenzrecht
Die komplexe Struktur und äußerst umfangreiche Rechtsprechung zu diversen Themen des Insolvenzrechts machen eine lange Erfahrung und fundierte Kenntnisse in der Beratung erforderlich. Dabei ist es von besonderem Vorteil, nicht nur die Interessen, Rechte und Pflichten einer Partei, sondern aller Beteiligten zu kennen. Zu den Beteiligten gehören neben Insolvenzverwalter oder Treuhänder, Gläubiger, (Gemein-) Schuldner auch das Insolvenzgericht. Eine optimale Vertretung der jeweiligen Partei im Verhältnis zu den anderen Beteiligten setzt eine fundierte Kenntnis vor allem des Verfahrensrechts wie auch der Rechtsprechung voraus.
Gerade die Regelungen im Zuge der Corona-Pandemie haben zu noch mehr Unübersichtlichkeit und damit auch Gefahren für die handelnden Personen, vor allem für Geschäftsführer, geführt. Geschäftsführerhaftung, Anfechtung, Ab- und Aussonderungsrechte sind nur einige der wichtigen Themen. Eine frühzeitige Vertretung und Beratung kann viel Schaden verhindern.
Bald steht Ihnen auch unsere Internetseite wieder zur Verfügung!
Werfen Sie auch einen Blick auf die Profile meiner Kollegen, Frau Rechtsanwältin Riemenschneider und Herrn Rechtsanwalt Vafi.