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Andreas Frömmel

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Informationen über den Spezialisten

"IUSTITIA EST CONSTANS ET PERPETUA VOLUNTAS IUS SUUM CUIQUE TRIBUENDI"

"Gerechtigkeit ist der beharrliche und dauernde Wille, jedem sein Recht zu geben."


Rechtsanwalt Andreas Frömmel

Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht  

Das Studium der Rechtswissenschaften schloss Rechtsanwalt Frömmel an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz erfolgreich mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab und absolvierte anschließend das Referendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken mit Stationen u.a. in einer Kanzlei, der Kreisverwaltung sowie beim Landgericht Frankenthal bzw. Kaiserslautern. Nach dem erfolgreichen Erlangen des Zweiten Juristischen Staatsexamens wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und steht seinen Mandanten seitdem fachkundig zur Seite.

Darüber hinaus ist er Vertragsanwalt des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz-Süd e.V. und übernimmt als solcher die Beratung der Mitglieder.


Baurecht & Architektenrecht

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt Rechtsanwalt Frömmel über langjährige praktische Erfahrung sowie über überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse. Diese erlangte er zum einen durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrganges, zum andern durch die Bearbeitung einer Vielzahl von mandatsbezogenen Fällen.

Bauherren sowie Architekten, Ingenieure, Handwerker und andere Bauträger erhalten eine individuelle, durch jahrzehntelange Erfahrung gekennzeichnete, kompetente Beratung und Vertretung im Bau- und Architektenrecht. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht er Ihnen in allen Bauphasen zur Seite, erarbeitet und überprüft entsprechende Verträge nach BGB, VOB/B bzw. HOAI und übernimmt die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Nachbesserung oder Gewährleistung bei Planungsfehlern und Mängeln. Gerne berät er auch zum Architektenhonorar, zur Leistungsbeschreibung und begleitet bei der Bauabnahme.


Agrarrecht

Im Agrarrecht beschäftigt sich Rechtsanwalt Frömmel mit den rechtlichen Angelegenheiten, die in Bezug zu Landwirtschaft, Forstrecht, Jagdrecht, Fischereirecht oder Weinrecht stehen. In einem persönlichen Gespräch erläutert er Fragen zum Landpachtrecht, beispielsweise, wenn Kauf- und Übertragungsverträge erstellt oder Fragen zur Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren beantwortet werden sollen. Gerne unterstützt er auch bei der Gestaltung von spezifischen Verträgen, z. B. Bewirtschaftungsverträge und landwirtschaftliche Kooperation, und informiert über das Jagdrecht oder Jagdpachtrecht.


Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht & Pachtrecht

Bei Problemen oder Streitigkeiten zwischen den Mietparteien (Mieter, Vermieter), z. B. wegen einer Mieterhöhung, Mietminderung oder Mängel an der Wohnung, können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Frömmel wenden. Damit Probleme bereits vorab vermieden werden können, übernimmt er die rechtssichere Erstellung von Mietverträgen oder Pachtverträgen und prüft auch Betriebskostenabrechnungen oder Nebenkostenabrechnung. Weiterhin informiert er zu Schönheitsreparaturen und wenn eine Kündigung des Mietverhältnisses erfolgen soll. In enger Verbindung zum Mietrecht steht auch das Pachtrecht. Bevor im Bereich des Pachtrechts Aspekte wie Kündigung, Mietminderung oder Mängelbeseitigung überhaupt geltend gemacht werden können, klärt Herr Frömmel als Rechtsanwalt, welchen Vertragstyp die Parteien nach eigenem Willen vereinbart haben.


Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Unter den Oberbergriff Immobilienrecht fallen die Bereiche Grundstück, Haus und Wohnung. Rechtsanwalt Frömmel übernimmt die Gestaltung und Prüfung von Kaufverträgen über eine Immobilie, berät zur Eigentumsübertragung und zu den verschiedenen Besonderheiten des dinglichen Rechts. So erfolgt die Übergabe eines Grundstückes über eine sogenannte Auflassung, die notariell beurkundet werden muss. Herr Frömmel berät Sie umfassend rund um die Übertragung eines Grundstückes und informiert auch, wie die Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch erfolgen kann.



Kontaktaufnahme & Anfahrtsinformation
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte vorab telefonisch, per E-Mail oder über die Option „Nachricht senden" an die Kanzlei.

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei in wenigen Gehminuten. Bitte fahren Sie mit der Buslinie 102 bis zur Haltestelle „Addi-Schaurer-Platz" oder mit der Linie 115 bis zur Haltestelle „Parkstraße".

Kostenpflichtige Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus „City Löwenstraße" sowie im Parkhaus „Central".

Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Frömmel und seinen Tätigkeiten finden Sie unter: www.justitia-kl.de



kanzlei@justitia-kl.de

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