Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Beratung zu den Themen Nachfolge, Vermögen und Steuern. Wir beraten Unternehmer, mittelständische Unternehmen, Manager und Privatmandanten zu allen rechtlichen Nachfolge- und Vermögensfragen.
Der Kanzleigründer, Dr. Hosser, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Trust and Estate Practitioner. Er verfügt über langjährige Erfahrungen im Erbrecht, im Steuerrecht und Gesellschafts- sowie im Wirtschaftsrecht. Diese hat er in führenden deutschen Großkanzleien mit ausgewiesener Expertise für Nachfolgefragen erworben und in eigener Kanzlei weiter ausgebaut. Dr. Hosser ist zertifizierter Berater für Unternehmensnachfolge (zentUma e.V.).
Dr. Hosser hat zahlreiche Artikel und Beiträge zu den Themen Nachfolge, Vermögen und Steuern veröffentlicht. Auf der Estate Planning Konferenz 2010 hat er zum Thema „Internationale Vermögensnachfolge" vorgetragen.
Spezialgebiete Dr. Hossers sind das internationale Erbrecht mit internationalem Erbschaftsteuerrecht, die Planung der Unternehmensnachfolge und der Vermögensschutz (Asset Protection).
Unsere Mandanten schätzen die persönliche und individuelle Beratung. Deshalb berät Dr. Hosser Sie immer auch persönlich und vertritt Sie auch außergerichtlich, vorprozessual und vor Gericht. Wir beraten im nationalen und internationalen Kontext auf Deutsch und auf Englisch.
Auf Ihren Besuch freut sich: Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Marcus A. Hosser, TEP
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum Erbrecht zu rechtlichen Nachfolge- und Vermögensfragen, zur Unternehmensnachfolge und zu deren jeweiligen steuerlichen Aspekten. Informieren Sie sich auf unserer Homepage über unsere Produkte und Spezialgebiete.
In den folgenden Bereichen und angrenzenden Rechtsgebieten sind wir Ihnen gerne behilflich:
I. Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Erbstreitigkeit und Erbprozess,
Unternehmertestament und Unternehmensnachfolge,
Erbschaftsteuerrecht mit Optimierung und Erbschaftsteuererklärung,
Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsverträge und Übergabeverträge,
Internationales Erbrecht und internationales Erbschaftsteuerrecht,
Testamentsgestaltung,
Pflichtteilsansprüche (Geltendmachung und Abwehr),
Erbscheinsantrag und Erbscheinsverfahren,
Antrag auf Europäisches Nachlasszeugnis, - Nationale Nachlassabwicklung,
Testamentsvollstreckung und Beratung von Testamentsvollstreckern,
Begleitung der Nachlassabwicklung im Ausland (Erbschaft international).
II. Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuerangelegenheiten,
Einspruchsverfahren und finanzgerichtliche Verfahren in Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht,
bewertungsrechtliche Fragestellungen,
Erbschaftsteueroptimierung bei Unternehmensnachfolgen (bspw. Pool-Vertrag),
Themen des internationalen Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts mit Außensteuerrecht.
IV. Sonstiges
Schutz von Vermögenswerten (Asset Protection),
Beraterhaftung, Anwaltshaftung, Steuerberaterhaftung und Notarhaftung, jeweils im Erbrecht.
Mandate übernehmen wir an unseren Standorten und in deren Umgebung, bundesweit und auch international. Nach Vereinbarung besuchen wir Sie oder Ihre Firma – fragen Sie uns danach.