Vorsichtig ausgedrückt: Das Arbeitsrecht ist komplex. Das liegt nicht nur an der Masse an Gesetzen, Verordnungen oder der sich ständig ändernden Rechtsprechung. Sondern vor allem daran, dass jeder Fall einzigartig ist und Sie als Mandant eine hochwertige, individuelle Lösung für Ihr Problem erwarten.
Hier kommen die Rechtsanwälte der Kanzlei Hofsäß+Partner ins Spiel, die Ihnen bei typischen Angelegenheiten wie Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvertrag mit ihrer umfassenden Erfahrung zur Seite stehen. Da sich die Juristen Hofsäß, Diefenbacher und Hochstein ausschließlich auf das Arbeitsrecht konzentrieren und jeder von Ihnen den Fachanwaltstitel vorweisen kann, ist es egal, wie komplex Ihr spezifisches Anliegen ist – denn hier sind Sie in und bei jedem Fall gut aufgehoben.
Weil Sie mehr Rechte haben, als Sie glauben: Arbeitsrecht
Zu den Mandanten der Kanzlei Hofsäß+Partner zählen Angestellte, leitende Angestellte, Führungskräfte, Geschäftsführer sowie mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe. Diese werden von den Rechtsanwälten Hofsäß, Diefenbacher und Hochstein bei den verschiedensten Sachverhalten juristisch unterstützt. Neben typischen Fragen zu Kündigung, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutz können Sie sich auch dann auf die Fachanwälte für Arbeitsrecht aus Karlsruhe verlassen, wenn es um Abfindung, Abmahnung, Personalgespräch, Befristung etc. geht oder Ansprüche bezüglich Urlaub, Lohn oder Gehalt durchgesetzt werden sollen. Dabei kommen nicht nur vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse zum Einsatz, sondern auch Diplomatie, rhetorische Versiertheit sowie Strategie und Taktik.
Hofsäß+Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht - Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Karlsruhe
Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1988 beschäftigen wir uns ausschließlich mit allen arbeitsrechtlichen Belangen. Allen Anwälten der Kanzlei wurde aufgrund ihrer Spezialisierung, besonderer Qualifikation sowie einer Vielzahl bearbeiteter Fälle der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht" verliehen.
Zu unseren Mandanten zählen Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte, Geschäftsführer wie auch Vorstandmitglieder. Außerdem beraten und vertreten wir selbstverständlich auch Handwerksbetriebe, mittelständische Unternehmen, Betriebsräte und Arbeitgeber. Unsere Leistungen reichen von der vorsorglichen Beratung über die Prüfung von Verträgen bis zur Vertretung in gerichtlichen Beschlussverfahren, Verhandlungen sowie in Einigungsstellenverfahren.
Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise und stellen uns Ihnen vor. Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an uns.