Kristof Gengel - Anwalte-de.com

Kristof Gengel

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  • Anwalt
  • Holstenstraße 96 24103 Kiel

Informationen über den Spezialisten

Beschuldigte(r) in einem Ermittlungsverfahren?

Anhörung, Vorladung, Strafbefehl oder Anklageschrift erhalten? Kontaktieren Sie mich umgehend und schweigen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden! Je früher ich Sie als Fachanwalt für Strafrecht unterstützen kann, desto höher stehen die Chancen einer Einstellung.

Verwickelt in einen Verkehrsunfall?

Die Haftpflichtversicherung hat Ihnen gegenüber einen Wissensvorsprung. Sie laufen Gefahr, Ansprüche zu übersehen oder ein zu niedriges Schmerzensgeld zu erhalten! Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich schon unzählige Verkehrsunfälle jedweder Art reguliert.

Anderweitige rechtliche Probleme?

Als Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht stehe ich Ihnen in sämtlichen Angelegenheiten betreffend diese Rechtsgebiete zur Verfügung. Ich bearbeite jedoch auch Fälle aus anderen Bereichen. Zögern Sie daher bitte nicht, mich auch insoweit zu kontaktieren.


Zweifacher Fachanwalt

Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen ist es mir von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer gestattet worden, die Bezeichnungen Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.

Sie können darauf vertrauen, dass ich mich für Sie und Ihr Anliegen mit allem, was mir zur Verfügung steht, engagieren werde. Ich gebe Ihnen immer eine ehrliche Einschätzung, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und was das Beste für Sie und Ihre Situation ist. Gemeinsam mit Ihnen bespreche ich dann unser weiteres Vorgehen und halte Sie natürlich über die nächsten Schritte auf dem Laufenden. Sie als Mandant stehen bei mir an erster Stelle. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist für mich enorm wichtig, denn sie bildet die Basis für gegenseitigen Respekt und Vertrauen. 

Bei Bedarf kontaktieren Sie mich direkt über die Kontaktinformationen weiter unten oder kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in meine Kanzlei in Kiel.


Strafrecht

Als Ihr Strafverteidiger ist es mein oberstes Ziel und stete Motivation, eine für Sie belastende Hauptverhandlung vor Gericht zu verhindern und eine Einstellung des Strafverfahrens noch im Ermittlungsverfahren zu erreichen. Hierfür nutze ich nach Aktenstudium Schutzschriften und sachdienliche Anträge oder Anregungen gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Sollte eine Hauptverhandlung vor Gericht gleichwohl nicht zu verhindern sein, stehe ich Ihnen hierbei gerne als kompetenter und unerschrockener Strafverteidiger zur Seite. Meine Herangehensweise an die Hauptverhandlung vor Gericht ist vom Einzelfall abhängig, jedoch stets davon geprägt, das für Sie bestmögliche Ergebnis erreichen zu wollen.

Ich arbeite im Strafrecht akribisch, pragmatisch und vorurteilsfrei. Ich kommuniziere mit Ihnen auf Augenhöhe und verzichte auf unnötige Dramatisierungen oder leere Versprechungen. Ich habe ein offenes Ohr und Verständnis für Ihre mit dem Strafverfahren einhergehenden Sorgen und Ängste und versuche, Ihnen diese so gut es geht zu nehmen.

Vertrauen Sie im Strafverfahren auf meine Kompetenzen als Fachanwalt für Strafrecht.


Verkehrsrecht

Verkehrsrecht betrifft jeden! Egal, ob Fußgänger, Radfahrer oder Führer eines Pkw, beinahe jeder Mensch wird tagtäglich mit unterschiedlichen Vorschriften des Verkehrsrechts konfrontiert. Von A wie Autokauf über P wie Parkverstoß bis Z wie Zulassung – kaum ein Rechtsgebiet umfasst derart vielschichtige Probleme und alltägliche Fragestellungen wie das des Verkehrsrechts. 

Das Verkehrsrecht ist komplex: Verkehrsrechtliche Probleme gehören daher ausnahmslos in die Hände eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. 

Sie wünschen beispielsweise eine gewissenhafte Verkehrsunfallregulierung oder die Vertretung gegenüber einem Autohändler? In verkehrszivilrechtlichen Fällen bemühe ich mich stets um eine unverzügliche außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollte eine außergerichtliche Erledigung nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen unmittelbar nachfolgend und ohne weiteres Zuwarten engagiert vor den Zivilgerichten. Mein persönliches Anliegen ist es hierbei, Ihre Ansprüche so zügig und so zufriedenstellend wie möglich durchzusetzen. Hierbei lasse ich die Kosten und Risiken eines Zivilverfahrens zu keiner Zeit außer Acht und kommuniziere diese offen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich bereits unzählige verkehrsrechtliche Verfahren außergerichtlich und gerichtlich für meine Mandanten zu einem positiven Abschluss bringen können. Profitieren auch Sie von meiner Kompetenz im Rechtsgebiet Verkehrsrecht! 


Interessenvertretung im Schadensfall - konsequent und beharrlich

Ihr Eigentum ist beschädigt oder Sie sind durch ein Schadensereignis physisch oder psychisch verletzt worden? Kompetente Schadensregulierung ist Anwaltssache! Kontaktieren Sie mich, um Ihre Ansprüche gegenüber einer Versicherung oder einer Privatperson zielgerichtet und vollständig durchzusetzen.

Als Ihr Rechtsanwalt überblicke ich sämtliche Schadenspositionen und kann die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes richtig einschätzen. Sollten Sie Ihre Schäden selbst regulieren, so laufen Sie Gefahr, einzelne Ansprüche zu übersehen oder ein zu geringes Schmerzensgeld zu erhalten. Erfahrungsgemäß versuchen insbesondere Versicherungen regelmäßig nicht anwaltlich vertretene Geschädigte mit einer viel zu geringen Schmerzensgeldzahlung abzufertigen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein!

Eine gewissenhafte Schadensregulierung ist ein Prozess und keine einmalige Auszahlung. Ich sehe es als meine berufliche Pflicht an, meiner Mandantschaft von Beginn an bis zum Abschluss des Heilungsverlaufs kompetent zur Seite zu stehen. Bei einem Personenschaden ist es stets sinnvoll und notwendig, sich den gesamten Heilungsverlauf über anwaltlich vertreten zu lassen. Denn die Höhe des Schmerzensgeldes ist dynamisch und immer an dem aktuellen Gesundheitszustand und eintretenden Folgeschäden auszurichten. Ich habe schon unzählige Geschädigte bei jahrelangen Heilungsverläufen begleitet und hierbei Schmerzensgelder auch im sechsstelligen Bereich durchsetzen können.

Natürlich vertrete ich Sie auch dann kompetent und interessengerichtet, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich in derartigen Fällen am besten bereits dann bei mir, wenn Sie das erste Zahlungsaufforderungsschreiben erhalten haben.

Übrigens: Bei einem unverschuldeten Schadensereignis sind auch die entstehenden Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite zu erstatten!


Ich freue mich auf Ihre Anfrage


Kristof Gengel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht



kontakt@ra-gengel.de

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