Herzlich willkommen, auf dem Internetprofil von Rechtsanwalt Schnell aus Überlingen.
Rechtsanwalt Schnell vertritt und berät Sie außergerichtlich und gerichtlich in folgenden Schwerpunktbereichen:
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Recht der Versicherungsvertreter und –makler, Sachversicherungsrecht (u.a. Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat, Reisgepäck-, Feuer-, Einbruchsdiebstahlversicherung, Bauleistungs-, Baugeräte und Baugewährleistungsversicherung), Personenversicherungsrecht (u.a. Lebens-, Reiserücktritts-, Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung); Haftpflichtversicherungen jeder Art, Rechtsschutzversicherung, Vertrauensschaden –und Kreditversicherungsrecht, Restschuldversicherung
Rechtsanwalt Schnell wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Versicherungsrechts die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Versicherungsrecht" von der Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen.
Fachanwalt für Medizinrecht
Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung; Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, Grundzüge der Pflegeversicherung; Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrecht sonstiger Heilberufe, Vergütungsrecht der Heilberufe, Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich Vertragsgestaltung.Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht; Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts, Grundzüge des Apothekenrechts.
Rechtsanwalt Schnell wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Medizinrechts die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht" von der Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen. Rechtsanwalt Schnell ist Vertrauensanwalt der Medizinrechtsanwälte e.V. der Stiftung Gesundheit.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht: Privates Baurecht:
Bauvertragsrecht (Bauvertrag, Abschluss und Kündigung, Leistungsumfang und Leistungsänderungen, VOB, Vergütung, Mängel und Gewährleistungsrechte, Sicherheiten im Bauvertrag, Bauvertrag in der Insolvenz), Bauträgerrecht, Recht der Architekten - und Ingenieure (Architektenvertrags-, haftungs- und vergütungsrecht, HOAI), Baufinanzierung, Bauversicherungsrecht
Öffentliches Baurecht:
Bauplanungsrecht (u.a. Bebauungsplan, Baugenehmigung, Zurückstellung, Veränderungssperre) - und Bauordnungsrecht (u.a. Baugenehmigung, genehmigungsfreie und anzeigepflichtige Vorhaben, Bauvorbescheid, Baunachbarrecht, Stilllegung, Abbruch, Nutzungsuntersagung von Bauvorhaben, Baunutzungsverordnung)
Rechtsanwalt Schnell wurde aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bau- und Architektenrechts die Befugnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" von der Rechtsanwaltskammer Freiburg verliehen.
Auch ist Rechtsanwalt Schnell als Vertrauensanwalt des Bauherrenschutzbundes e.V. tätig.
Verkehrsrecht
Verkehrsvertragsrecht (Kauf-, Reparatur und Leasingverträge), Verkehrshaftungsrecht insbesondere Unfallabwicklung (Schadensersatzrecht, Schmerzensgeld, Sachverständigengutachten, Nutzungsausfall, Mietwagen, Verdienstausfall, Haushaltshilfe), Verkehrsversicherungsrecht, Verkehrsstrafrecht (u.a. Alkohol am Steuer, Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis), Ordnungswidrigkeitenrecht (u.a. Bußgeld, Fahrverbot, Geschwindigkeitsverstöße), Recht der Fahrerlaubnis (Erteilung, Entziehung, MPU, Ausländische Fahrerlaubnis)
Rechtsanwalt Schnell ist Mitglied des Verbandes deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. (VDVKA) und auch als Vertrauensanwalt des Verkehrsclubs Deutschland e. V. tätig.
Zivilrecht
Alle Regelungen, die die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander betreffen, sowie die Durchsetzung, Feststellung und Sicherung privater Rechte.
Forderungseinzug und Inkassorecht
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Verfolgung von Forderungen, Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckung, Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen