
Rechtsanwalt Langer erhielt 1994 die Zulassung zur Anwaltschaft und betreut seine Mandanten unter anderem im Strafrecht mit Spezialisierung auf das Betäubungsmittelrecht, im Verkehrsrecht, im Verkehrsunfallrecht und im Forderungsmanagement.
Als Einzelanwalt garantiert Rechtsanwalt Langer Ihn...
Rechtsanwalt Langer erhielt 1994 die Zulassung zur Anwaltschaft und betreut seine Mandanten unter anderem im Strafrecht mit Spezialisierung auf das Betäubungsmittelrecht, im Verkehrsrecht, im Verkehrsunfallrecht und im Forderungsmanagement.
Als Einzelanwalt garantiert Rechtsanwalt Langer Ihnen eine persönliche, individuelle Betreuung. Im Gegensatz zu großen Kanzleien mit vielen Anwälten besteht nicht die Gefahr verloren zu gehen.
Herr Rechtsanwalt Tobias Langer
Strafrecht
Ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Langer bei der strafrechtlichen Vertretung ist das Betäubungsmittelrecht.
Ihnen wird der Besitz oder der Handel mit Drogen vorgeworfen?
Sie haben unter Einfluß von Drogen eine Straftat begangen?
Rechtsanwalt Langer setzt sich für Sie mit Engagement und Nachdruck ein. Von Anfang an steht er Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Einlegung von Berufung oder Revision zur Seite.
Verkehrsrecht
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten?
Ihnen droht der Verlust der Fahrerlaubnis, zum Beispiel wegen einer Trunkenheitsfahrt, Fahrens unter Drogeneinfluß, zu schnellen Fahrens, Unfallflucht, Verkehrsverstößen in der Probezeit?
Die Fahrerlaubnisbehörde hat eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet?
In diesen und allen weiteren Angelegenheiten, die das Verkehrsrecht und das Führerscheinrecht betreffen, berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Langer gerne.
Dazu zählt auch die Regulierung von Unfallschäden. Rechtsanwalt Langer vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Unfallgegner und dessen Versicherung.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Gerne bittet Rechtsanwalt Langer für Sie um Kostendeckung.
Mahnung / Vollstreckung
Rechtsanwalt Langer macht Forderungen jeglicher Art gegenüber Ihrem Schuldner geltend und führt das gerichtliche Mahnverfahren für Sie durch.
Sie haben bereits einen vollstreckbaren Titel?
Rechtsanwalt Langer leitet sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die persönliche Zwangsvollstreckung, die Gehaltspfändung und die Pfändung von Bankkonten in die Wege.
Durch die Zusammenarbeit mit Detekteien lassen sich ist in fast allen Fällen auch untergetauchte Schuldner ermitteln.
Sind die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich, zahlt der Schuldner die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.
Bürozeiten
Gerne vereinbart Rechtsanwalt Langer mit Ihnen Besprechungstermine auch außerhalb seiner Bürosprechzeiten.
Häufig kann Rechtsanwalt Langer auch einen sofortigen Termin anbieten - rufen Sie einfach an!
Wegen der aktuellen Coronalage bietet Ihnen Rechtsanwalt Langer eine erste telefonische Beratung an, ohne dass Sie einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei wahrnehmen müssen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei in der Rosenstraße 5 in Ludwigsburg ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln in nur wenigen Gehminuten über die Bushaltestelle Blühendes Barock erreichbar. Eine Parkmöglichkeit ist vorhanden.
anwaltskanzlei.langer@web.de