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"Dr. Andreas Göbel"

Dr. Andreas Göbel

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Informationen über den Spezialisten

Über mich
Vollmer, Windisch, Renz, Göbel
(VBWR)

Als Fachanwalt für Mietrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema „Mieten und Wohnen“ vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, vertrete ich Ihre Interessen kompetent und mit Nachdruck.


Beratung vom Mietrechtsexperten kann schon bei der Anbahnung eines Mietverhältnisses sinnvoll sein, etwa bei den Angaben in der Mieterselbstauskunft. Der Mietvertrag ist die Basis für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Hier werden die Höhe der Miete, zu leistende Nebenkosten, Nutzungsrechte, die Kaution, Kündigungsfristen, Renovierungspflichten und vieles mehr vereinbart. Anwaltlicher Rat schafft Rechtssicherheit für die Zukunft.




Im Laufe eines Mietverhältnisses können weitere mietrechtliche Probleme auftauchen: Mietmängel und deren Beseitigung, verbotene Tierhaltung in der Mietwohnung, Nutzung von Treppenhaus und Waschräumen, versäumte Schönheitsreparaturen, Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, unerlaubte Untermieter, Eigenbedarfskündigungen, Probleme mit Wohnungseigentumsgesellschaften und Hausverwaltern, sind nur einige Beispiele bei denen ich Ihnen als Fachanwalt für Mietrecht meine professionelle Unterstützung anbiete.


Ich bearbeite folgende Untergebiete des Miet- und Wohnungseigentumsrechts: Immobilienrecht, Maklerrecht, Miet- und Pachtrecht, Nachbarrecht, Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht.


Warum zum Fachanwalt ?


Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben. Rechtsanwälte müssen ihre theoretischen Kenntnisse durch erfolgreich absolvierte Prüfungen belegen und ihre praktischen Erfahrungen durch eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Anwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein muss. Ein Rechtsanwalt kann bis zu drei Fachanwaltstitel führen. Er muss sich fortlaufend in seinem Fachgebiet fortbilden. Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird nach der Fachanwaltsordnung von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.


Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!


Ich biete Ihnen als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht meine kompetente professionelle Beratung in allen Fragen des Steuerrechts und meine uneingeschränkte Unterstützung bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Rechte an. Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin in meiner Kanzlei, in dem wir Ihre rechtliche Situation erörtern und Lösungsansätze für Ihr Rechtsproblem besprechen können.



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