Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität zu Düsseldorf
Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach
Rechtsanwalt seit dem Jahr 2014 in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Düsseldorf und Mönchengladbach
Fachanwalt für Erbrecht seit 2018
Gründung der eigenen Rechtsanwaltskanzlei am 01.01.2019
Ich berate und vertrete Mandanten bundesweit sowie aus den nahen Niederlanden insbesondere zu allen rechtlichen und tatsächlichen Aspekten des Erbrechts, des Bau- und Architektenrechts, des Medizinrechts, des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sowie des Allgemeinen Zivilrechts. Zu Letzterem gehört u. a. das Arbeitsrecht.
Hierbei können Sie gerade im Bereich des Erbrechts auf meine vielfältigen Kenntnisse zur Gestaltung von Testamenten, von Erbauseinandersetzungsverträgen unter Miterben und der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen zurückgreifen. Der Erbfall wirft mit seinen verschiedensten Fragestellungen in einer für Mandanten regelmäßig besonders belastenden Situation vermehrt hochkomplexe Problemstellungen und Streitigkeiten - gerade im Familienverbund - auf. Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Situation mit meiner ausgewiesenen Erfahrung zur Seite.
Auch vor dem Erbfall lassen sich potenzielle Konflikte durch gezielte Gestaltung des letzten Willens vermeiden. Dies wird flankiert von der Absicherung des Mandanten im Krankheits- und Pflegefall. Lassen Sie sich zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung umfassend und zielgerichtet beraten. Das auf Sie individuell abgestimmte Konzept finden wir.
Ob für Vermieter oder Mieter: Das Mietverhältnis ist kein Vertrag wie jeder andere. Ich sorge dafür, dass der Mittelpunkt Ihrer persönlichen Lebensgestaltung nicht zum Albtraum wird. So sind Sie sowohl als Mieter bei Mängeln am Mietobjekt genauso gut beraten wie als Vermieter, für den die als Wertanlage gedachte Immobilie zum Verlustgeschäft wird. Ihnen wird zügig und kompetent geholfen.
Daneben stellen sich im Allgemeinen Zivilrecht für die verschiedensten Personengruppen öfter Probleme, als man vermuten könnte. Profitieren Sie von meiner Expertise. Ich vertrete bundesweit mittelständische Unternehmen bei der Durchsetzung von Dienstleistungs- und Werkansprüchen. Zahlt der Kunde nicht? Ich erstreite für Sie den Lohn, der Ihnen für Ihre Leistung zusteht! Gleiches gilt für Fragestellungen des Kauf-, Medizin- und Bankenrechts. So habe ich beispielsweise wegen unberechtigt erhobener Bankbearbeitungsgebühren gegenüber Unternehmen erfolgreich Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof vorangetrieben.
Regelmäßige Fortbildungen für eine Beratung und Vertretung am Pulsschlag des Rechts sind für mich selbstverständlich.
Vor Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit informiere ich Sie persönlich und transparent über die hierbei entstehenden Kosten sowie etwaige Erstattungsansprüche gegenüber einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung oder anderen Dritten.