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Martin Stier

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  • Anwalt
  • Augsburger Straße 746 70329 Stuttgart

Informationen über den Spezialisten

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, sind Sie bei Herrn Rechtsanwalt Stier genau richtig.



Rechtsanwalt Martin Stier 

Fachanwalt für Arbeitsrecht




Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich seit über 20 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Ich bearbeite Fälle aus dem gesamten Spektrum des Arbeitsrechts. Gerichtsverfahren führe ich für die Mandanten nicht nur in Stuttgart und vor Gerichten in Baden-Württemberg, sondern auch n angrenzenden Bundesländern. Bei auswärtigen Mandaten nehme ich Gerichtstermine grundsätzlich selbst wahr und beauftage keine Unterbevollmächtigten.

Ich berate bei Kündigungen und Änderungskündigungen und vertrete meine Mandanten in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten. Ich unterstütze bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und berate zu allen Themen des Arbeitsrechts, wie z.B. Überstundenvergütung, Urlaub, Arbeitszeugnis, Teilzeit, Schwerbehinderung, Mutterschutz/Elternzeit, betriebliche Altersvorsorge, Abschluss von Aufhebungsverträgen und Insolvenz im Arbeitsrecht.

Große Bedeutung haben befristete Arbeitsverträge, insbesondere wenn sie von Hochschulen und Forschungsgesellschaften auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) abgeschlossen werden.

Geschäftsführer und Leitende Angestellte berate ich beim Abschluss und bei der
Beendigung von Anstellungsverträgen. Im Brennpunkt stehen die  Themen Erfolgsvergütung (Tantiemen, Boni, Provisionen), Dienstwagen, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, persönliche Haftung und optimale Risikominimierung. Bei Gesellschafter-Geschäftsführer steht der sozialversicherungsrechtliche Status im Fokus.

Arbeitgeber brauchen Unterstützung bei einer Umstrukturierung und vor dem Kauf eines Unternehmens, wenn es um die Übernahme von Personal geht.

Ich unterstütze Arbeitgeber in allen Fragen im Zusammenspiel mit dem Betriebsrat, z.B. beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen (auch in Verfahren bei der Einigungsstelle) sowie beim Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.  

Ich habe Erfahrung bei Verhandlungen mit Gewerkschaften, etwa beim Abschluss von Haustarifverträgen und Sanierungstarifverträgen.

Die Beschäftigung freier Mitarbeiter setzt voraus, dass vor Tätigkeitsbeginn alles Erforderliche in die Wege geleitet wurde, um die Risiken einer Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Das Thema Scheinselbständigkeit darf man nicht vernachlässigen. Dabei geht es für ein Unternehmen nicht nur um sozialversicherungsrechtliche Belastungen, sondern auch immer um eine mögliche Strafbarkeit des Geschäftsführers.


Öffentliche Verkehrsmittel:
Die Kanzleiräume liegen in der Zeppelinstr. 39 in Ostfildern, in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle „Kemnat Hagäckerstrasse", die mit der Buslinie 131 zu erreichen ist.



m.stier@anwaltskanzlei-stier.de

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