Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Mathias Noll!
Fachanwalt für Strafrecht
Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, welcher Ihre Interessen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht ohne Kompromiss vertritt und Ihre Rechte engagiert verteidigt? Sie erwarten dabei eine verständliche und faire Beratung? Gleichfalls wünschen Sie sich eine an wirtschaftlichen Maßstäben orientierte Empfehlung als auch Gestaltung des weiteren Vorgehens?
Dann sind Ihre Erwartungen legitim und Sie sind bei mir richtig!
Mein Tätigkeitschwerpunkt ist seit dem Studium und mehr als 18 Jahren Berufserfahrung sowie als „Fachanwalt für Strafrecht", man mag es kaum glauben, das STRAFRECHT. Besondere Erfahrung habe ich u.a. im Internetstrafrecht, etwa wegen Vorwürfen der Kinderpornografie, hier der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte gemäß § 184b StGB.
Ich bin seit mehr als 15 Jahren auch als Dozent für das Brandenburgische Bildungswerk e.V. in Potsdam tätig sowie stellvertretender Vorsitzender der Strafverteidigervereinigung des Landes Brandenburg und Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Auf Grund meiner jahrelangen Tätigkeit und mehr als 1.000 Verteidigungen in Ermittlungs- bzw. Strafverfahren behaupte ich, dass ich über eine "gewisse" Erfahrung verfüge. In Zusammenarbeit mit anderen Rechtsanwälten/-innen, Steuerberatern und Partnern verfüge ich zudem über ein breites Netzwerk. So kann ich auf über Jahre gewachsene Kooperationen zurückgreifen, Zusammenarbeit garantieren und Ihnen, für den Fall des Falles auch einen spezialisierten Kollegen/-in empfehlen.
Kontaktieren Sie mich unverbindlich!
Rechtsanwalt Mathias Noll
Eine erfolgreiche Strafverteidigung orientiert sich am Interesse des Mandanten. Sie erfordert Fachwissen, Erfahrung, Strategie und Mut.
Gerade als Beschuldigte(r), Angeschuldigte(r) oder Angeklagte(r) sollten Sie sich unverzüglich an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden. Je nach dem, in welchem Verfahrensstadium (Vor-, Zwischen- oder Hauptverfahren) sich dieses befindet, sind verschiedene Wege und Möglichkeiten gegeben, eben jenes so früh wie möglich zur erfolgreichen Beendigung / Einstellung zu bringen.
Dringend abzuraten ist in diesem Zusammenhang vor der immer wieder erlebten Praxis der Mandatierung des langjährigen, zumeist fast ausschließlich zivilrechtlich spezialisierten "Hausanwalts". Das (Straf-)Verfahren folgt eigenen Regeln, nämlich denen der Strafprozessordnung (StPO). Diese unterscheiden sich erheblich von der Zivilprozessordnung und werden meist eklatant unterschätzt. Dies wiederum führt nicht selten zu nicht korrigierbaren negativen Ergebnissen in Form von (vermeidbaren) strafrechtlichen Verurteilungen. Mit unter können dessen Folgen existentiell sein. Sie gehen ja auch nicht zu Ihrem zweifelsohen geschätzten Allgemeinmediziner, wenn Sie einen Bandscheibenvorfall, einen Herzinfarkt oder den Verdacht auf Hautkrebs haben, sondern eben zum Spezialisten. Deshalb ist mein Motto: "Schuster, bleib bei deinen Leisten, denn weniger ist mehr!"
Oftmals beginnt ein Strafverfahren als sog. Ermittlungsverfahren von Seite der Polizei oder der Staatsanwaltschaft durch ein Beschuldigtenanschreiben oder einer Durchsuchung (ggf. mit Beschlagnahme). Konfrontiert mit dem Tatvorwurf ist zügiges aber überlegtes Handeln geboten. Grundsatz sollte immer sein:
Keine Angaben / Einlassungen zum Tatvorwurf ohne vorherige Einsicht in die Ermittlungsakte!
Der § 137 StPO stellt ausdrücklich klar:
"Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen."
Dieses Recht sollte (fast) ausnahmslos und möglichst frühzeitig wahrgenommen werden. Selbst in einem laufenden Strafverfahren vor dem Amtsgericht darf es dem Angeklagten nicht verwehrt werden, doch noch einen Verteidiger zu bestimmen
Sollten Sie Beratungsbedarf haben und/oder eine Verteidigung wünschen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin.