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Ulrich Dieckmann
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- Adelheidstr. 9 06484 Quedlinburg
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Informationen über den Spezialisten
Mit Fachwissen, langjähriger Erfahrung und hohem Engagement setzt sich Herr Rechtsanwalt Dieckmann für die Rechte seiner Mandanten ein. Diesen steht er in seiner Kanzlei in Quedlingburg, welches zum UNESCO-Welterbe zählt, vertrauensvoll und lösungsorientiert zur Seite.
Seit mehr als 25 Jahren ist Herr Rechtsanwalt Dieckmann als Anwalt tätig und konnte in dieser Zeit umfangreiche praktische und juristische Erfahrung sammeln, die er umfassend in die juristische Beratung und Vertretung seiner Mandanten einbringt.
Im Familienrecht betreut er seine Mandanten sachkundig während des Scheidungsprozesses und berät zu den Regelungen des Sorgerechts und Umgangsrechts. Ebenso informiert er über Ansprüche auf Unterhalt für Kinder und Ehegatten, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und unterstützt bei der Aufteilung der Vermögensauseinandersetzung. Ebenso fertigt er rechtsichere Eheverträge, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen an.
Weiterhin ist Herr Rechtsanwalt Dieckmann auch im Arbeitsrecht tätig und berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Gewerkschaften oder Arbeitsgeberverbände in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Er übernimmt als die maßgeschneiderte Ausarbeitung arbeitsrechtlicher Dokumente (z. B. Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis) sowie deren Prüfung und Änderung. Zudem setzt Ansprüche auf Lohn, Gehalt oder Urlaub durch und vertritt nach einer Kündigung im Kündigungsschutzprozess.
Das Verkehrsrecht beinhaltet nicht nur Regelungen und Vorschriften für Autofahrer, sondern auch für Fußgänger oder Radfahrer. Im Verkehrsrecht übernimmt er im Rahmen des Verkehrsunfallrechts die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und macht Ansprüche auf die Erstattung von Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder Kosten für das Sachverständigengutachten geltend. Sachkundig vertritt er Sie auch, wenn Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gefahren sind oder Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung bzw. ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird.
Rechtsanwalt Dieckmann erarbeitet zusammen mit Ihnen Dokumente zur Regelung des Nachlasses, z. B. in Form von Testamenten oder Erbverträgen. Der Nachlass erstreckt sich über das gesamte Vermögen des Erblassers, dazu gehören das Eigentum, Forderungen, Besitzrechte sowie Nachlassverbindlichkeiten. Ebenso informiert er Sie über die gesetzliche und vorweggenommene Erbfolge, die rechtliche Stellung der Erben (Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, Haftung des Erben, usw.) und setzt im Rahmen des Pflichtteilsrechts entsprechende Erbschaftsansprüche durch. Selbstverständlich vertritt er Sie auch gerichtlich und außergerichtlich bei rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Im Betreuungsrecht nimmt er sich kompetent und mit der notwendigen Sensibilität den rechtlichen Problemen seiner Mandanten an. Er informiert über den Sinn und Zweck der rechtlichen Betreuung und berät bzw. vertritt Sie nach der Anordnung einer Betreuung durch das zuständige Vormundschaftsgericht. Ebenso berät er zu Aufgabenkreis und Umfang der Betreuung, zu Beendigung der Betreuung und gestaltet Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Bürozeiten: Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder über die Terminanfrage dieses Profils an die Kanzlei wenden. Anfahrtsinformationen: Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei mit der Buslinie 227, Haltestelle Voßbrücke. Parkmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe.
ra.ulrich.dieckmann@t-online.de
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