Antwortdatum: 12.01.2025
Die Änderung des Familiennamens eines Kindes ist rechtlich sensibel, da der Name Teil seiner Identität ist. Selbst wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben, kann ein Namenswechsel nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und bei Zustimmung durch das Standesamt erfolgen. Ist der andere Elternteil sorgeberechtigt (gemeinsam), benötigt man seine Zustimmung. Bei alleiniger Sorge kann das Familiengericht eine Genehmigung verlangen, wenn der Wechsel das Kindeswohl betrifft. Eine reine Abneigung gegen den Ex-Partner reicht meist nicht als wichtiger Grund. Je älter das Kind ist, desto stärker wird auch dessen Wille berücksichtigt.