Antwortdatum: 05.12.2024
Dynamic Pricing an sich ist nicht verboten, auch wenn es geräteabhängig erfolgt. Allerdings darf es nicht irreführend sein. Wenn iPhone-Nutzer statistisch mehr zahlen sollen, kann das als intransparent gelten. Das UWG verlangt ausreichende Transparenz. Wenn man dem Nutzer verschweigt, dass er aufgrund seines Endgeräts höhere Preise sieht, könnte das unlauter sein. Bisher gibt es aber kein generelles Verbot. Es kommt auf die konkrete Irreführung und Spürbarkeit an.