Antwortdatum: 08.11.2024
Manche Bundesländer haben eigene Kartellämter oder Fachabteilungen bei Wirtschaftsministerien. Das Bundeskartellamt ist für bundesweite oder bedeutende Fälle zuständig. Kleinere Wettbewerbsverstöße oder Fälle mit rein regionaler Bedeutung können Landeskartellbehörden bearbeiten. Oft kooperiert man, damit keine Doppelzuständigkeit herrscht. Die meisten größeren Eingriffe erfolgen jedoch zentral durch das Bundeskartellamt.