Antwortdatum: 02.01.2025
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Leistungen im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Er prüft anhand des 'Wirtschaftlichkeitsgebots', ob Verfahren oder Medikamente notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die gesetzlichen Kassen dürfen nur Kosten für Leistungen übernehmen, die im SGB V vorgesehen und vom G-BA abgesegnet sind. Weitere Einzelheiten regeln Richtlinien oder Verträge mit Ärzteverbänden.