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Inwiefern ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt?

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Frage vom Besucher

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31.12.2024

Ich habe gehört, dass nicht jede Behandlung bezahlt wird. Wer entscheidet darüber, welche Therapien oder Medikamente erstattungsfähig sind?

Website-Administration 02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Leistungen im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. Er prüft anhand des 'Wirtschaftlichkeitsgebots', ob Verfahren oder Medikamente notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Die gesetzlichen Kassen dürfen nur Kosten für Leistungen übernehmen, die im SGB V vorgesehen und vom G-BA abgesegnet sind. Weitere Einzelheiten regeln Richtlinien oder Verträge mit Ärzteverbänden.

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