Antwortdatum: 03.01.2025
Ja, wenn die Gerichtskosten nicht gedeckt werden können und kein Vermögen vorhanden ist, wird der Eröffnungsantrag abgewiesen. Dann gibt es kein geordnetes Verfahren. Gläubiger müssen evtl. selber versuchen, den Schuldner zu vollstrecken. In der Praxis bedeutet das meist: kaum Aussichten auf Befriedigung. Man spricht von 'Abweisung mangels Masse'.