Antwortdatum: 09.11.2024
Versicherer dürfen nach einem Schadenfall den Vertrag kündigen, wenn die Bedingungen das vorsehen (einseitiges Kündigungsrecht nach Schadensfall). Häufen sich Schäden, kann dies ein Anzeichen für erhöhtes Risiko sein. Nach dem VVG kann der Versicherer dann kündigen, meist innerhalb eines Monats nach Regulierung. Als Versicherungsnehmer bleibt einem nur die Suche nach einem neuen Versicherer. Allerdings kann sich dies als schwierig erweisen, weil man als 'schadensträchtig' gilt.