Antwortdatum: 15.01.2025
Nein, eine einseitige ordentliche Kündigung seitens der PKV ist im Normalfall nicht erlaubt. Der Versicherer ist verpflichtet, den Vertrag lebenslang fortzuführen (Kontrahierungszwang) und darf Beitragsanpassungen vornehmen, nicht jedoch den Versicherten loswerden. Nur bei Beitragsverzug oder arglistiger Täuschung kann gekündigt werden. Der Schutz soll sicherstellen, dass man nicht rausfliegt, wenn man schwer erkrankt.