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Kann die private Krankenversicherung wegen Kostenexplosion den Versicherten kündigen?

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Frage vom Besucher

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11.01.2025

Würde das nicht dem Versicherungsprinzip widersprechen?

Website-Administration 15.01.2025
Antwortdatum: 15.01.2025

Nein, eine einseitige ordentliche Kündigung seitens der PKV ist im Normalfall nicht erlaubt. Der Versicherer ist verpflichtet, den Vertrag lebenslang fortzuführen (Kontrahierungszwang) und darf Beitragsanpassungen vornehmen, nicht jedoch den Versicherten loswerden. Nur bei Beitragsverzug oder arglistiger Täuschung kann gekündigt werden. Der Schutz soll sicherstellen, dass man nicht rausfliegt, wenn man schwer erkrankt.

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