Antwortdatum: 27.12.2024
Üblicherweise deckt die private Unfallversicherung körperliche Verletzungen ab, soweit sie auf einen äußeren Unfall zurückgehen. Psychische Folgeschäden sind nur versichert, wenn sie direkt auf die körperliche Schädigung zurückzuführen sind. Reine Schockzustände ohne körperliche Verletzung sind oft nicht versichert. Es kann jedoch Klauseln geben, die psychische Störungen nach schweren Unfällen miteinbeziehen. Man muss genau in die Bedingungen schauen.