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Kann ein Händler die Gewährleistung bei ‚B-Ware‘ komplett ausschließen?

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Frage vom Besucher

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07.11.2024

Was, wenn das Produkt leichte Mängel hat, ist die Gewährleistung noch da?

Website-Administration 11.11.2024
Antwortdatum: 11.11.2024

Selbst bei B-Ware oder 2. Wahl muss der Händler wenigstens die gesetzliche Mindestgewährleistung gewähren. Er kann sie auf ein Jahr verkürzen, aber nicht vollständig streichen. Das Produkt darf nicht bedeutend schlechter sein, als es dem Kaufversprechen entspricht. Liegen bekannte Mängel vor, muss er sie offenlegen. Unerkannte oder neu auftretende Mängel fallen unter die normale Gewährleistung.

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