Antwortdatum: 03.12.2024
Ja, stellt sich heraus, dass das Risiko höher war als angegeben, darf der Versicherer rückwirkend die Prämie anpassen und Nachzahlung verlangen. War das Verschweigen vorsätzlich, kann er auch kündigen oder leistungsfrei sein. Wenn es nur eine Fahrlässigkeit war, muss man die Differenz zahlen. So stellt man sicher, dass alle Versicherungsnehmer ehrliche Angaben machen und der Beitrag dem realen Risiko entspricht.