Kann ein Versicherer die Beiträge für Haftpflicht bei falscher Einstufung nachfordern? - Anwalte-de.com
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Kann ein Versicherer die Beiträge für Haftpflicht bei falscher Einstufung nachfordern?

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Frage vom Besucher

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28.11.2024

Z.B. wenn man ein Gewerbe verschwiegen hat?

Website-Administration 03.12.2024
Antwortdatum: 03.12.2024

Ja, stellt sich heraus, dass das Risiko höher war als angegeben, darf der Versicherer rückwirkend die Prämie anpassen und Nachzahlung verlangen. War das Verschweigen vorsätzlich, kann er auch kündigen oder leistungsfrei sein. Wenn es nur eine Fahrlässigkeit war, muss man die Differenz zahlen. So stellt man sicher, dass alle Versicherungsnehmer ehrliche Angaben machen und der Beitrag dem realen Risiko entspricht.

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