Antwortdatum: 15.12.2024
Ja, das BGB erlaubt konkludentes Handeln. Beispielsweise steigt man in den Bus, zahlt und nimmt die Beförderung in Anspruch – ein Beförderungsvertrag kommt zustande. Man muss nicht immer schriftlich oder mündlich zustimmen, wenn das Verhalten eindeutig darauf hinweist, einen Vertrag schließen zu wollen. Voraussetzung ist, dass objektiv erkannt werden kann, dass eine Einigung gewollt ist. Auch an der Kasse beim Supermarkt legt man Ware aufs Band, das ist ein konkludentes Angebot.