Antwortdatum: 03.12.2024
Prozesskostenhilfe (PKH) steht Personen zu, die nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und deren Klage oder Verteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat. Sie müssen ein Formular ausfüllen, das Einkommen, Vermögen und Ausgaben belegt. Das Familiengericht entscheidet, ob PKH bewilligt wird. Dann werden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Oft ordnet das Gericht eine Ratenzahlung an, wenn geringe Einnahmen vorhanden sind. Ob Sie nachträglich noch zahlen müssen, prüft das Gericht innerhalb von vier Jahren, wenn sich Ihre finanzielle Lage verbessert. Mit PKH können Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen, ohne hohe Kostenrisiken.