Ich bin Privatperson und habe vielleicht genug Geld auf einmal. Kann das Verfahren schneller abgeschlossen werden?
Website-Administration
23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024
Ja, wenn während der Wohlverhaltensphase alle Schulden beglichen und die Verfahrenskosten bezahlt werden, kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilen. Auch bei Erreichen bestimmter Quoten (35 % der Forderungen) kann eine vorzeitige Beendigung nach drei Jahren möglich sein, sofern das Gesetz dies so regelt.
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