Antwortdatum: 26.11.2024
Krankenversicherung ist Pflicht. Die Kasse kann säumige Mitglieder nicht komplett rausschmeißen, aber sie kann den Leistungsumfang auf akute Notfälle beschränken, wenn Schulden entstehen. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn der Versicherte eine neue Kasse nahtlos wählt. Aber die GKV muss jeden aufnehmen, somit kann sie niemanden dauerhaft ausschließen. Bleiben Beiträge offen, wachsen Säumniszuschläge und es drohen Mahnverfahren.