Antwortdatum: 14.11.2024
Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig, ihre Verträge sind nichtig. Kinder zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, brauchen Zustimmung der Eltern. Ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern ist das Geschäft schwebend unwirksam. Für die Eltern entsteht keine automatische Haftung, sie können das Geschäft verweigern. Handelt das Kind jedoch mit Taschengeld (Taschengeldparagraph), kann ein Kauf wirksam sein. Trotzdem haftet man nicht pauschal für die Online-Schulden der Kinder.