Können Energieversorger Verträge einseitig ändern und Preise erhöhen? - Anwalte-de.com
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Können Energieversorger Verträge einseitig ändern und Preise erhöhen?

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Frage vom Besucher

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02.11.2024

Der Kunde steht dann vor der Wahl: akzeptieren oder kündigen?

Website-Administration 03.11.2024
Antwortdatum: 03.11.2024

Bei Grundversorgern gelten bestimmte Regelungen, und Preisanpassungsklauseln müssen transparent sein. Einseitige Erhöhungen sind nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart und begründet sind (z.B. steigende Beschaffungskosten). Verbraucher haben bei solchen Preiserhöhungen meist ein Sonderkündigungsrecht. Kommt es zu intransparenten oder willkürlichen Änderungen, können diese unwirksam sein. Die Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentralen raten, Verträge sorgfältig zu prüfen.

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