Antwortdatum: 10.11.2024
Grundsätzlich haben Ausländer erst Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthalt und ggf. eine Arbeitserlaubnis haben. EU-Bürger können je nach Freizügigkeitsrecht ALG II beziehen, Nicht-EU-Bürger benötigen einen sicheren Aufenthaltstitel. Wer nur zum Zweck der Arbeitssuche einreist, kann ausgeschlossen sein. Einzelheiten sind komplex und richten sich nach Aufenthaltsrecht und europäischer Freizügigkeit.