Können Schenkungen zu Lebzeiten bei der Erbteilung ausgeglichen werden? - Anwalte-de.com
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Können Schenkungen zu Lebzeiten bei der Erbteilung ausgeglichen werden?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Wenn ein Kind schon einen hohen Geldbetrag bekam, wird das angerechnet?

Website-Administration 30.10.2024
Antwortdatum: 30.10.2024

Nach § 2050 ff. BGB können Vorempfänge unter Abkömmlingen ausgeglichen werden, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Etwa wenn ein Kind bereits eine größere Summe erhielt, kann man diese auf den Erbteil anrechnen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser diese Ausgleichspflicht angeordnet oder es zumindest ausdrücklich gewollt hat. Sonst besteht keine Pflicht zum Ausgleich.

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