Antwortdatum: 11.12.2024
Grundsätzlich genießen Staaten das Recht zu regulieren (Police Powers), ohne schadensersatzpflichtig zu werden, solange dies verhältnismäßig, nicht diskriminierend und gesetzeskonform ist. Wird die Investition de facto wertlos, kann der Investor argumentieren, es handle sich um indirekte Enteignung. In Schiedsverfahren wird geprüft, ob das reguläre Gemeinwohlinteresse überwiegt oder Entschädigung zu zahlen ist.