Antwortdatum: 01.01.2025
Ja, der Versicherer hat ein Besichtigungs- und Prüfungsrecht, um den Sachverhalt festzustellen, z.B. bei Schadenfällen oder bei Vertragsbeginn für Risikobeurteilung. Der Versicherte muss diese Prüfung ermöglichen, solange sie zumutbar ist. Verweigert er sie, könnte der Versicherer die Schadensregulierung verweigern, weil er keine Chance hat, den Schaden zu bewerten.