Muss ein Investor ’saubere Hände‘ haben, um Schiedsschutz zu beanspruchen? - Anwalte-de.com
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Muss ein Investor ’saubere Hände‘ haben, um Schiedsschutz zu beanspruchen?

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Frage vom Besucher

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01.12.2024

Wenn das Investment durch Korruption erlangt wurde, was dann?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Ja, der Clean-Hands-Grundsatz besagt, dass bei sittenwidriger Erlangung (z.B. Bestechung) der Investor kein Recht auf Schutz hat. Schiedsgerichte lehnen Ansprüche ab, wenn die Investition selbst illegal erfolgt ist. Wer gegen Korruptionsgesetze verstoßen hat, kann sich kaum auf Investitionsschutz berufen. Die 'sauberen Hände' sind Voraussetzung für legitime Ansprüche.

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