Antwortdatum: 02.12.2024
Ja, der Clean-Hands-Grundsatz besagt, dass bei sittenwidriger Erlangung (z.B. Bestechung) der Investor kein Recht auf Schutz hat. Schiedsgerichte lehnen Ansprüche ab, wenn die Investition selbst illegal erfolgt ist. Wer gegen Korruptionsgesetze verstoßen hat, kann sich kaum auf Investitionsschutz berufen. Die 'sauberen Hände' sind Voraussetzung für legitime Ansprüche.