Wann darf ein Versicherer wegen arglistiger Täuschung anfechten? - Anwalte-de.com
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Wann darf ein Versicherer wegen arglistiger Täuschung anfechten?

keine Antworten

Frage vom Besucher

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26.10.2024

Etwa wenn man bewusst falsche Gesundheitsangaben macht?

Website-Administration 28.10.2024
Antwortdatum: 28.10.2024

Bei Arglist, also vorsätzlicher Falschangabe zu risikorelevanten Tatsachen, darf der Versicherer den Vertrag rückwirkend anfechten (§ 123 BGB i.V.m. VVG). Dann besteht kein Versicherungsschutz und gezahlte Prämien können zurückgefordert werden. Voraussetzung ist, dass die Täuschung kausal für den Vertragsschluss war. Beispiel: Verheimlicht man schwere Vorerkrankungen, würde der Versicherer sonst gar keinen Vertrag schließen oder nur mit Risikozuschlag.

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