Antwortdatum: 03.11.2024
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr mindestens 50% ausüben kann. Liegen Falschangaben bei Vertragsabschluss vor (Anzeigepflichtverletzung) oder besteht keine tatsächliche dauerhafte Einschränkung, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Auch wenn der Betroffene eine zumutbare Umschulung ablehnen würde, kann das den Anspruch beeinflussen. Die genauen Bedingungen regeln die BU-Bedingungen im Vertrag.