Antwortdatum: 24.12.2024
Die Mietminderung regelt das Mietrecht (Teilaspekt des Zivilrechts). Verbraucherrecht ist es nicht im klassischen Sinne, doch Mieter werden als Verbraucher betrachtet. Eine Mietminderung setzt einen erheblichen Mangel voraus, der Gebrauchswert der Wohnung ist beeinträchtigt (z.B. Heizungsausfall). Man darf nicht willkürlich mindern, sondern prozentual je nach Beeinträchtigung. Eine vorherige Mangelanzeige an den Vermieter ist Pflicht, damit er Abhilfe schaffen kann.