Antwortdatum: 28.11.2024
Nein, die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt in Deutschland grundsätzlich zwei Jahre. Allerdings gilt während der ersten 12 Monate (früher 6 Monate) eine Beweislastumkehr: In diesem Zeitraum wird angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Nach Ablauf dieser 12 Monate liegt die Beweislast beim Käufer. Die Gesamtfrist für Mängelansprüche beträgt jedoch 24 Monate, nicht nur ein halbes Jahr.