Antwortdatum: 07.11.2024
Pauschalreisen werden durch die Pauschalreise-Richtlinie und das BGB (ab § 651) geregelt. Wer eine Pauschalreise bucht (mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis), hat besondere Rechte bei Mängeln: z.B. Preisminderung, Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit, Rücktritt bei erheblichen Änderungen. Der Reiseveranstalter muss bei Mängeln Abhilfe schaffen. Das liegt im Kernbereich des Verbraucherschutzes im Tourismus.