Antwortdatum: 19.12.2024
Das PAngV schreibt vor, dass Endverbraucher den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile klar erkennen sollen. Bei Lebensmitteln, Kosmetik oder anderen mengenorientierten Produkten ist ein Grundpreis pro Kilo oder Liter anzugeben, damit Preisvergleiche möglich sind. So werden Irreführungen verringert und Transparenz erhöht. Verstöße gegen die PAngV gelten als Ordnungswidrigkeit.