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Wann gilt der ‚Gutglaubenserwerb‘ an beweglichen Sachen?

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Frage vom Besucher

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05.12.2024

Man kann Eigentum erwerben, obwohl der Veräußerer kein Eigentümer ist?

Website-Administration 09.12.2024
Antwortdatum: 09.12.2024

Nach §§ 929, 932 BGB kann man gutgläubig Eigentum erwerben, wenn man eine bewegliche Sache im guten Glauben kauft, der Veräußerer aber gar kein Eigentum hatte. Vorausgesetzt, die Sache ist dem Veräußerer anvertraut worden und man erkennt keine 'bösgläubigen' Indizien. Ausgenommen sind gestohlene Sachen; da funktioniert kein gutgläubiger Erwerb. So dient der Gutglaubenserwerb der Verkehrssicherheit, dass Käufer vertrauen können, dass Besitz eine Eigentumsvermutung schafft.

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