Antwortdatum: 08.11.2024
Gewinnspiele dürfen nicht an den Kauf einer Ware gekoppelt werden, wenn dadurch eine unsachliche Beeinflussung entsteht. § 4 Nr. 6 UWG verbietet es, den Erhalt einer Gewinnchance von einem Warenerwerb abhängig zu machen, falls das den Verbraucher in unangemessener Weise zum Kauf drängt. Rechtlich zulässig ist aber eine moderate Kopplung, wenn man z.B. einen Kaufnachweis verlangt und das die freie Entscheidung des Kunden nicht übermäßig beeinträchtigt. Gerichte prüfen den Einzelfall.