Antwortdatum: 12.01.2025
Ja, § 44 StGB ermöglicht ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten als Nebenstrafe für Taten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen. Anders als die Ordnungswidrigkeitsverfahren (max. 3 Monate), kann die strafrechtliche Sanktion länger sein. Das Gericht kann es zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe verhängen, wenn die Tat ein verkehrsspezifisches Fehlverhalten darstellt.