Wann greift das Fahrverbot (§ 44 StGB) als Nebenstrafe? - Anwalte-de.com

Wann greift das Fahrverbot (§ 44 StGB) als Nebenstrafe?

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Frage vom Besucher

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07.01.2025

Man kennt Fahrverbote aus dem Verkehrsrecht. Hier kann aber ein Fahrverbot auch strafrechtlich verhängt werden, oder?

Website-Administration 12.01.2025
Antwortdatum: 12.01.2025

Ja, § 44 StGB ermöglicht ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten als Nebenstrafe für Taten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen. Anders als die Ordnungswidrigkeitsverfahren (max. 3 Monate), kann die strafrechtliche Sanktion länger sein. Das Gericht kann es zusätzlich zur Geld- oder Freiheitsstrafe verhängen, wenn die Tat ein verkehrsspezifisches Fehlverhalten darstellt.

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