Antwortdatum: 31.12.2024
Liegt ein wirksames Testament (oder Erbvertrag) vor, geht die gewillkürte Erbfolge vor. Der Erblasser kann darin bestimmen, wer Erbe wird. Fehlt ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge: Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister etc. nach den Stämmen in §§ 1924 ff. BGB. Selbst wenn es ein Testament gibt, kann ein Pflichtteilsrecht bestimmter Angehöriger bestehen, das nicht vollständig entzogen werden kann (z.B. für Kinder).